Prof. Dr. Hannes Federrath, Universität Hamburg, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V.
Das Standard-Datenschutzmodell lehnt sich hinsichtlich der konkreten Umsetzung zum Teil an die Grundschutz-Vorgehensweise nach dem BSI-Standard 200-2 an. Der Vortrag wird die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Grundschutz-Vorgehensweise im Vergleich zum Standard-Datenschutzmodell beleuchten und die Möglichkeiten einer Softwareunterstützung anreißen. Insbesondere durch geeignete Gestaltung der Bausteinbeschreibungen des Standard-Datenschutzmodells können und müssen die Weichen zu einer sachgerechten Umsetzung des Standard-Datenschutzmodell gestellt werden.